Baulohn · Kalkulation
Stundenverrechnungssatz im Bau: So ermitteln Sie einen realistischen Satz
Der Stundenverrechnungssatz ist die wichtigste Kennzahl der Baukalkulation – und zugleich die am häufigsten unterschätzte. Zwischen dem Bruttostundenlohn eines Facharbeiters und dem Satz, der auf der Rechnung stehen muss, liegen im Bauhauptgewerbe regelmäßig 40 bis 50 Euro. Dieser Bericht zeigt Schritt für Schritt, wie aus Lohn, Sozialkassenbeiträgen, Unfallversicherung, Ausfallzeiten und Gemeinkosten ein belastbarer Mindest- und Zielverrechnungssatz entsteht – und stellt Ihnen dafür einen interaktiven Fachrechner mit Einfach- und Expertenmodus bereit.
Inhalt
- 1.Das Grundproblem: Lohn ist nicht Preis
- 2.Stufe 1: Echte Arbeitgeberkosten
- 3.SOKA-BAU in der Kalkulation
- 4.BG BAU: Gefahrklasse & Beitragsfuß
- 5.Stufe 2: Bezahlte, produktive, verrechenbare Stunden
- 6.Stundenkonto & Saison-KuG: Schlechtwetter richtig kalkulieren
- 7.Krankheitszeiten: kleiner Betrieb (U1) oder großer Betrieb?
- 8.Stufe 3: Gemeinkosten, Geräte, Polier
- 9.Material und Marge – getrennt betrachten
- 10.Stufe 4: Wagnis, Gewinn, Ziel- vs. Mindestsatz
- 11.Durchgerechnetes Beispiel
- 12.Zum Rechner
Das Grundproblem: Lohn ist nicht Preis
Wer im Bau eine Stunde für 45 € anbietet, weil der Mitarbeiter „nur 22 € verdient“, arbeitet mit hoher Wahrscheinlichkeit defizitär. Der Grund liegt in einer doppelten Verzerrung: Erstens kostet die bezahlte Stunde den Arbeitgeber deutlich mehr als den Lohn – im Baugewerbe kommen auf den Bruttolohn gesetzliche Nebenkosten, SOKA-BAU-Beiträge und der BG-BAU-Beitrag, zusammen häufig 45–50 % Aufschlag. Zweitens kann längst nicht jede bezahlte Stunde einem Kunden berechnet werden: Urlaub, Feiertage, Krankheit, Schlechtwetter, Rüst- und Wegezeiten reduzieren die verrechenbare Zeit auf typischerweise 70 % der Sollstunden.
Der Stundenverrechnungssatz beantwortet die Frage: Welchen Betrag muss jede tatsächlich abgerechnete Stunde erwirtschaften, damit alle Jahreskosten gedeckt sind und ein angemessener Gewinn übrig bleibt?
Die Ermittlung folgt vier Stufen: (1) echte Arbeitgeberkosten je bezahlter Stunde, (2) Übersetzung in Kosten je verrechenbarer Stunde, (3) Zuschläge für Gemeinkosten, Geräte und Führungsanteile, (4) Wagnis und Gewinn.
Stufe 1: Vom Bruttolohn zu den echten Arbeitgeberkosten
Ausgangspunkt ist der kalkulatorische Stundenlohn – der Tarif- oder Vertragslohn zuzüglich anteiliger Sonderzahlungen wie 13. Monatseinkommen oder vermögenswirksamer Leistungen. Darauf werden die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung aufgeschlagen (2026: Rentenversicherung 9,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus hälftiger Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,8 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %), dazu die Umlagen U2 und Insolvenzgeld sowie – baubetriebsspezifisch – der Arbeitgeberanteil der Winterbeschäftigungsumlage (regulär 1,2 %; für das Kalenderjahr 2026 halbiert auf 0,6 %). In Summe liegen die gesetzlichen Nebenkosten im Baubetrieb je nach Krankenkasse und Umlagepflichten meist zwischen 21 % und 24 %.
SOKA-BAU: Der unterschätzte Kostenblock
Für Betriebe des Bauhauptgewerbes kommen die tarifvertraglichen Sozialkassenbeiträge hinzu. Sie finanzieren das Urlaubsverfahren, die Berufsbildung und die tarifliche Zusatzversorgung. Seit dem 1. Juli 2026 gelten für gewerbliche Arbeitnehmer folgende Gesamtbeiträge auf die Bruttolohnsumme (davor: West 20,20 %, Ost 18,70 %):
| Tarifgebiet | Gesamtbeitrag | Bestandteile |
|---|---|---|
| West | 19,8 % | Urlaub 14,7 %, Berufsbildung, Zusatzversorgung |
| Ost | 18,3 % | Urlaub 14,7 %, Berufsbildung, Zusatzversorgung |
| Berlin-West | 25,25 % | zzgl. Sozialaufwendungen 5,7 % |
| Berlin-Ost | 23,75 % | zzgl. Sozialaufwendungen 5,7 % |
Für Angestellte gilt stattdessen ein fester Monatsbeitrag. Wichtig für die Kalkulation: Die Sätze ändern sich regelmäßig zum 1. Juli – sie dürfen deshalb nie „fest verdrahtet“ werden, sondern müssen als pflegbare Werte in der Kalkulation stehen. Genau so ist es im Rechner unten umgesetzt.
Wichtig: Der SOKA-Beitrag enthält bereits das Urlaubsentgelt
Der mit 14,7 % größte Bestandteil des SOKA-Beitrags finanziert das Urlaubskassenverfahren: Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) erstattet dem Arbeitgeber die an gewerbliche Arbeitnehmer gezahlte Urlaubsvergütung (Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld). Die Lohnkosten der Urlaubstage sind damit über den SOKA-Beitrag bereits abgegolten – wer sie zusätzlich als bezahlte Ausfallzeit in die Jahreskosten einrechnet, kalkuliert den Urlaub doppelt und weist einen überhöhten Satz aus.
Sauber getrennt heißt das: Die Kostenseite der Urlaubstage deckt der SOKA-Beitrag (die Erstattung wird von den Jahreskosten abgezogen). Auf der Zeitseite bleiben die Urlaubstage aber selbstverständlich unproduktiv – sie mindern die produktiven und verrechenbaren Stunden in voller Höhe.
Zwei Einschränkungen gehören zur ehrlichen Betrachtung: Erstattet wird nur die Brutto-Urlaubsvergütung der gewerblichen Arbeitnehmer – die Arbeitgeber-Sozialaufwendungen auf die Urlaubsvergütung bleiben Kostenlast des Betriebs; nur in Berlin gleicht die Sozialaufwandserstattung (5,7 %) genau das aus. Für Angestellte gibt es kein Erstattungsverfahren – deren Urlaub bleibt vollständig eigene Kostenlast. Der Rechner bildet das über die zuschaltbare SOKA-Urlaubserstattung ab (bei gewerblichen Arbeitnehmern standardmäßig aktiv).
BG BAU: Entgelt × Gefahrklasse × Beitragsfuß
Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung der Bauwirtschaft; den Beitrag trägt allein der Arbeitgeber. Anders als die Sozialversicherung ist er kein fester Prozentsatz, sondern ergibt sich aus der Formel Bruttoarbeitsentgelt × Gefahrklasse × Beitragsfuß ÷ 100. Die Gefahrklasse spiegelt das Unfallrisiko des Gewerbezweigs wider und steht im Veranlagungsbescheid; der Beitragsfuß wird jährlich neu festgesetzt (2025: 0,3850 je 100 € Entgelt in Gefahrklasse 1). Hinzu kommen Anteile für die Lastenverteilung nach Neurenten und Entgelten. In der Praxis liegt die Gesamtbelastung je nach Gewerk zwischen etwa 3 % und 7 % des Entgelts – ein Rohbaubetrieb zahlt spürbar mehr als ein Ausbaubetrieb.
Beispiel: Gefahrklasse 12,0 × Beitragsfuß 0,385 = 4,62 % des Bruttoentgelts. Bei 50.000 € Jahresentgelt sind das 2.310 € – rund 1,50 € auf jede verrechenbare Stunde.
Stufe 2: Bezahlte, produktive und verrechenbare Stunden
Der zweite – und meist entscheidende – Schritt ist die Zeitbetrachtung. Drei Stundenbegriffe müssen sauber getrennt werden:
- Bezahlte Stunden (Sollstunden): die vertraglich geschuldete Jahresarbeitszeit, z. B. 261 Arbeitstage × 8 h = 2.088 h.
- Produktive Stunden: Sollstunden abzüglich Urlaub (im Bau tariflich 30 Tage), Feiertagen (je Bundesland 9–13), Krankheit, Fortbildung und Witterungsausfall. Realistisch bleiben 1.600–1.750 h. Beachten Sie die Doppelrolle des Urlaubs: Zeitlich mindert er die produktiven Stunden voll, kostenseitig ist der Urlaubslohn gewerblicher Arbeitnehmer über die SOKA-Urlaubserstattung bereits abgegolten (siehe oben).
- Verrechenbare Stunden: produktive Stunden abzüglich Rüstzeiten, Wegezeiten, Besprechungen und interner Organisation. Realistisch sind 1.400–1.550 h – nur diese Stunden erscheinen auf Rechnungen.
Die gesamten Arbeitgeberjahreskosten müssen von den verrechenbaren Stunden getragen werden. Eine um 100 Stunden zu optimistische Schätzung der verrechenbaren Zeit verfälscht den Satz um mehrere Euro – die Verrechenbarkeitsquote ist damit der stärkste einzelne Hebel der gesamten Kalkulation.
Stundenkonto und Saison-KuG: Schlechtwetter richtig kalkulieren
Witterungsausfall ist im Bau der zweite Bereich – neben dem Urlaub –, in dem Zeitverlust und Kostenlast auseinanderfallen. Zwei Instrumente sorgen dafür, dass Schlechtwetterstunden den Verrechnungssatz weit weniger belasten, als es auf den ersten Blick scheint:
1. Das Arbeitszeitkonto (§ 3 BRTV): Baubetriebe können mit ihren gewerblichen Arbeitnehmern einen verstetigten Monatslohn mit betrieblichem Ausgleichskonto vereinbaren. Bis zu 150 Plusstunden dürfen angespart und bis zu 30 Minusstunden aufgebaut werden. In auslastungsstarken Monaten vorgearbeitete Stunden gleichen den Winterausfall aus: Diese Stunden gehen weder als Kosten noch als produktive Zeit verloren – sie werden lediglich zu anderer Zeit geleistet. Die Auflösung von Guthaben zur Vermeidung von Saison-KuG wird zusätzlich mit dem steuer- und SV-freien Zuschuss-Wintergeld von 2,50 € je Ausfallstunde gefördert.
2. Das Saison-Kurzarbeitergeld (§ 101 SGB III): Reicht das Guthaben nicht aus, zahlt die Bundesagentur für Arbeit in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März ab der ersten Ausfallstunde Saison-KuG (60 bzw. 67 % der Nettoentgeltdifferenz) – bei witterungsbedingtem wie auch bei auftragsbedingtem Ausfall. Die auf das ausgefallene Entgelt entfallenden Sozialversicherungsbeiträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag erstattet (Bemessung: 80 % des Ausfallentgelts), finanziert aus der Winterbeschäftigungsumlage. Hinzu kommt das Mehraufwands-Wintergeld von 1,00 € je tatsächlich geleisteter Stunde vom 15. Dezember bis Ende Februar. Ergebnis: Der Winterausfall ist für den Arbeitgeber nahezu kostenneutral – die Stunden fehlen aber unverändert als produktive und verrechenbare Zeit.
Kalkulatorisch gilt daher: Über das Stundenkonto ausgeglichene Schlechtwetterstunden werden gar nicht angesetzt (weder Zeit- noch Kostenverlust). Saison-KuG-Stunden mindern die verrechenbaren Stunden, ihre Lohnkosten werden aber von den Jahreskosten abgezogen. Die Winterbeschäftigungsumlage (Arbeitgeberanteil; für 2026 halbiert) steht dafür als Nebenkostenbestandteil in der Kalkulation.
Der Rechner bildet genau diese Logik im Expertenmodus ab: Sie erfassen die Schlechtwetterstunden, den über das Arbeitszeitkonto ausgeglichenen Anteil und entscheiden, ob der Rest über Saison-KuG kostenneutral gegengerechnet wird.
Krankheitszeiten: kleiner Betrieb (U1) oder großer Betrieb?
Krankheitstage werden in Kalkulationen meist pauschal als Ausfallzeit angesetzt – das greift zu kurz. Wie teuer ein Krankheitstag wirklich ist, hängt entscheidend von der Betriebsgröße ab.
Betriebe mit in der Regel nicht mehr als 30 Vollzeit-Arbeitnehmern nehmen nach § 1 Abs. 1 AAG zwingend am U1-Ausgleichsverfahren teil (Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt, Auszubildende bleiben unberücksichtigt). Sie zahlen eine zusätzliche U1-Umlage an die Krankenkasse – je Kasse und gewähltem Satz rund 1,0 bis 3,5 % des Bruttoentgelts. Die Kehrseite ist der Vorteil: Im Krankheitsfall erstattet die Umlagekasse einen Teil der fortgezahlten Entgelte – je nach gewähltem Tarif meist 50, 60, 70 oder 80 % (in der Regel bis zu sechs Wochen je Krankheitsfall, oft zuzüglich eines pauschalen Anteils an den Arbeitgeber-SV-Beiträgen).
Betriebe über 30 Vollzeit-Arbeitnehmern sind U1-frei: Ihre Lohnnebenkostenquote ist niedriger, sie tragen die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aber vollständig selbst. Die U2-Umlage (Mutterschaft) und die Insolvenzgeldumlage sind dagegen von der Betriebsgröße unabhängig und immer zu zahlen.
Kleiner Betrieb: höhere Nebenkosten (U1-Umlage), dafür Rückfluss über die Entgelterstattung im Krankheitsfall. Großer Betrieb: niedrigere Nebenkosten, volles Kostenrisiko der Entgeltfortzahlung. In beiden Fällen mindern die Krankheitstage die produktiven und verrechenbaren Stunden – der Unterschied liegt allein auf der Kostenseite.
Wichtig für die Wahl des Umlagesatzes: Ein hoher Erstattungssatz bedeutet eine hohe Umlage. Für Betriebe mit überdurchschnittlichen Krankenständen – im Baugewerbe durch körperlich schwere Tätigkeit häufig der Fall – rechnet sich der höhere Satz meist. Der Rechner bildet beide Seiten ab: Umlagesatz und Erstattungssatz sind frei einstellbar, die U1-Pflicht lässt sich für Betriebe über 30 Arbeitnehmern abschalten.
Stufe 3: Gemeinkosten, Fahrzeuge, Maschinen, Polier
Allgemeine Geschäftskosten (AGK) – Verwaltung, Büro, Software, Miete, Versicherungen, Marketing, Beratung, Zinsen, Abschreibungen – und Baustellengemeinkosten (BGK) – Baustelleneinrichtung, Container, Absicherung, Bauleitung – müssen auf die verrechenbaren Stunden umgelegt werden: entweder als €-Betrag je Stunde (Jahresgemeinkosten ÷ verrechenbare Stunden aller Mitarbeiter) oder als prozentualer Zuschlag auf die Lohnkosten.
Fahrzeuge und Maschinen werden über Vollkostenrechnung einbezogen: alle Jahres- bzw. Monatskosten (Leasing oder Abschreibung, Versicherung, Steuer, Wartung, Kraftstoff, Verschleiß, Prüfungen) geteilt durch die tatsächlichen Einsatzstunden. Eine zu optimistische Auslastungsannahme ist hier der klassische Fehler – die Maschine kostet auch im Stillstand.
Poliere und Vorarbeiter nehmen eine Zwischenstellung ein: Nur ihr direkt mitarbeitender Anteil ist verrechenbare Lohnstunde. Der Anteil für Baustellensteuerung und Organisation (häufig 50–70 %) wird als Umlage auf die Stunden der Kolonne verteilt oder den BGK zugeordnet. Rüstzeiten sollten bewusst entschieden werden: vollständig einkalkulieren, teilweise verrechnen oder als eigene Angebotsposition („Baustelleneinrichtung“) gesondert ausweisen.
Material und Marge: getrennt vom Stundensatz betrachten
Material gehört nicht in den Stundenverrechnungssatz, sondern in eine eigene Betrachtung. Zum Einkaufspreis kommen Fracht, Beschaffungsaufwand, Lagerkosten, Schwund und Verschnitt – erst auf diese Materialvollkosten wird die Marge kalkuliert, aus der Skonti, Nachlässe, Gewährleistungsrisiko und Gewinn bedient werden. Wer Material zum Einkaufspreis „durchreicht“, lässt den Lohnanteil das gesamte Beschaffungsrisiko allein tragen.
Stufe 4: Wagnis und Gewinn – Mindest- vs. Zielverrechnungssatz
Die Summe aus Lohnkosten je verrechenbarer Stunde, Gemeinkosten und Geräteumlagen ergibt die Selbstkosten je Stunde – den Mindestverrechnungssatz. Zu diesem Satz arbeitet der Betrieb kostendeckend, aber ohne jeden Puffer. Erst der Zuschlag für Wagnis (Gewährleistung, Forderungsausfall, Preisgleitung, Nachlass- und Skontoreserve, üblich 2–4 %) und Gewinn (üblich 5–15 %) führt zum Zielverrechnungssatz – dem Satz, der tatsächlich angeboten werden sollte.
Durchgerechnetes Beispiel: Facharbeiter, Tarifgebiet West
| Rechenschritt | Wert |
|---|---|
| Bruttostundenlohn + 8 % Sonderzahlungen | 22,00 € → 23,76 € |
| + Nebenkosten 22 % + SOKA-BAU 19,8 % + BG BAU 4,6 % | ≈ 34,78 € je bezahlter Stunde |
| Jahreskosten brutto (× 2.088 Sollstunden) | ≈ 72.620 € |
| − SOKA-Urlaubserstattung (30 Tage × 8 h × 23,76 €) | ≈ − 5.700 € |
| − Saison-KuG-Entlastung (20 h × 34,78 €; 20 h über Stundenkonto ausgeglichen) | ≈ − 700 € |
| − U1-Erstattung (Kleinbetrieb, 70 % von 10 Krankheitstagen × 8 h × 23,76 €) | ≈ − 1.330 € |
| = Jahreskosten nach Erstattungen | ≈ 65.200 € |
| Produktive Stunden (− 51 Ausfalltage, − 20 h Saison-KuG-Ausfall) | ≈ 1.660 h |
| Verrechenbare Stunden (− Rüst-, Wege-, Orga-Zeiten) | ≈ 1.520 h |
| Lohnkosten je verrechenbarer Stunde | ≈ 42,90 € |
| + Gemeinkosten 12,00 € + Fahrzeugumlage 2,50 € | ≈ 57,40 € Selbstkosten (Mindestsatz) |
| + Wagnis & Gewinn 13 % | ≈ 64,90 € Zielverrechnungssatz |
Aus 22 € Stundenlohn wird ein notwendiger Angebotssatz von rund 65 € – etwa das Dreifache. Genau diese Transparenz liefert der folgende Rechner: Jeder Zwischenschritt ist einzeln nachvollziehbar und jeder Fachbegriff per Info-Icon erklärt.
Stundenverrechnungssatzrechner Bau
Eingaben bleiben beim Moduswechsel erhalten. Alle Werte sind editierbar – Info-Icons erklären jeden Begriff.
1.Lohn eingeben
2.Arbeitgeberkosten ergänzen
Urlaubsvergütung als SOKA-Erstattung gegenrechnen
Kleinbetrieb bis 30 Vollzeit-AN (U1-umlagepflichtig)
3.Ausfallzeiten angeben
4.Gemeinkosten & Gewinn
Optionale Zusatzblöcke
Fahrzeugpauschale
Maschinenpauschale
Rüstzeiten
Materialmarge (separat)
Ergebnis · Einfache Kalkulation
Mindestverrechnungssatz
50,57 €
Zielverrechnungssatz
55,63 €
Produktive Stunden
1.680 h
Verrechenbare Stunden
1.596 h
Kostenaufschlüsselung je Stunde
- AG-Kosten je bezahlter Stunde
- 32,60 €
- Lohnkosten je produktiver Stunde
- 36,65 €
- Lohnkosten je verrechenbarer Stunde
- 38,57 €
- + Gemeinkosten
- 12,00 €
- = Selbstkosten je Stunde
- 50,57 €
Zuschläge: Nebenkosten 22.00 % · SOKA-BAU 19.80 % · BG BAU 4.60 %
Von 2.088 bezahlten Stunden bleiben 1.596 verrechenbare Stunden (76 %). Diese Quote ist der stärkste Hebel für Ihren Stundensatz.
Die Urlaubsvergütung wurde als SOKA-Erstattung gegengerechnet: Der Urlaubslohn ist über den SOKA-Beitrag abgegolten – die Urlaubstage mindern aber weiterhin die produktiven Stunden.
Als Betrieb bis 30 Vollzeit-Arbeitnehmer sind Sie U1-umlagepflichtig: Die U1-Umlage erhöht die Lohnnebenkosten um 1.80 %, dafür erstattet die Umlagekasse 70 % der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Krankheitstage mindern aber weiterhin die produktiven Stunden.
Die Materialmarge wurde noch nicht berücksichtigt – Material wird in diesem Ergebnis nicht betrachtet.
Hinweis: Alle Vorbelegungen (SOKA-BAU-Sätze Stand 01.07.2026, Beitragsfuß BG BAU 2025: 0,3850, Sozialversicherungswerte 2026) sind Orientierungswerte und vollständig editierbar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Tarifverträge, Ihr Veranlagungs-/Beitragsbescheid der BG BAU und die aktuellen Sozialversicherungswerte. Der Rechner ersetzt keine Einzelfallberatung.
Häufige Fragen zum Stundenverrechnungssatz
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Alle Inhalte werden nach unseren redaktionellen Grundsätzen erstellt und von den Payroll-Experten der Payworx GmbH & Co. KG fachlich geprüft. Rechtsgrundlagen werden mit Paragrafenangabe zitiert; bei Gesetzesänderungen aktualisieren wir betroffene Beiträge. Letzte fachliche Überprüfung: 30. Juli 2026.
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