SozialversicherungStand: 28. Juli 202616 Min. Lesezeit

Krankenkassenbeitragssätze 2026: Zusatzbeitrag, U1 und U2 aller geöffneten gesetzlichen Krankenkassen im Überblick

Vollständige, nach Kassenart gegliederte Übersicht (Stand 28.07.2026, Quelle: GKV-Spitzenverband) aller 93 gesetzlichen Krankenkassen: Zusatzbeiträge sämtlicher AOKn, Ersatzkassen, IKKn, geöffneter und betriebsbezogener BKKn, Knappschaft und SVLFG – inklusive Umlagesätze U1/U2, Belastungsanalyse und Vergleich der teuersten Kasse (BKK24, 4,39 %) mit der günstigsten (BKK firmus, 2,18 %).

Kaum eine Stellschraube der Personalkosten wird so unterschätzt wie die Wahl der Krankenkasse – dabei entscheidet sie 2026 über bis zu 2,21 Beitragssatzpunkte Differenz beim Krankenversicherungsbeitrag. Diese Zusammenstellung dokumentiert die Zusatzbeitragssätze aller 93 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland – geordnet nach Kassenart – zum Stand 28. Juli 2026 (Quelle: offizielle Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes nach § 242 Abs. 5 SGB V), ergänzt um die für Arbeitgeber maßgeblichen Umlagesätze U1 (Entgeltfortzahlung) und U2 (Mutterschaft), und analysiert die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbelastung – inklusive eines konkreten Vergleichs der teuersten mit der günstigsten Kasse.

Rechtsrahmen und Rechengrößen 2026

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt unverändert 14,6 % (§ 241 SGB V), der ermäßigte Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch 14,0 % (§ 243 SGB V). Da dieser Satz für die Kassen nicht kostendeckend ist, erheben alle Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V. Der vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt 2026 bei 2,9 %.

Allgemeiner Beitragssatz und Zusatzbeitrag werden paritätisch getragen: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte (§ 249 SGB V). Bemessungsgrundlage ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung, die 2026 bei 5.812,50 € monatlich (69.750 € jährlich) liegt.

Anders die Umlagen: U1 (Ausgleich der Entgeltfortzahlung, nur für Betriebe mit in der Regel nicht mehr als 30 anrechenbaren Beschäftigten), U2 (Mutterschaftsaufwendungen, alle Arbeitgeber) und die bundeseinheitliche Insolvenzgeldumlage von 0,15 % trägt der Arbeitgeber allein. Bei der U1 können Arbeitgeber je Kasse zwischen mehreren Erstattungssätzen wählen – ein höherer Erstattungssatz bedeutet einen höheren Umlagesatz.

Alle Krankenkassen im Überblick

Die vollständige Übersicht aller geöffneten gesetzlichen Krankenkassen mit Zusatzbeitrag, U1 (allgemeiner Satz) und U2 finden Sie in der interaktiven Ranking-Tabelle weiter unten auf dieser Seite – sortierbar nach Name, Zusatzbeitrag und Arbeitgeber-Gesamtbelastung. Die Daten werden alle zwei Wochen automatisch gegen die offizielle Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes abgeglichen.

Nicht in der Tabelle enthalten sind die rund 20 betriebsbezogenen Betriebskrankenkassen (nur für Beschäftigte des Trägerunternehmens wählbar) sowie die Landwirtschaftliche Krankenkasse (SVLFG), die keinen Zusatzbeitrag, sondern einkommensabhängige Beitragsklassen kennt.

Die Spannbreite 2026: von 2,18 % bis 4,39 %

Die Spreizung der Zusatzbeiträge ist 2026 so groß wie nie: Die günstigste geöffnete Kasse ist die BKK firmus mit einem Zusatzbeitrag von 2,18 % (Gesamtbeitragssatz 16,78 %), die günstigste bundesweit geöffnete Kasse die TUI BKK mit 2,50 %. Noch darunter liegt nur die betriebsbezogene Krones BKK (2,20 %), die der Allgemeinheit nicht offensteht. Am oberen Ende steht die bundesweit geöffnete BKK24 mit 4,39 % (Gesamtbeitragssatz 18,99 %). Zwischen der günstigsten und der teuersten geöffneten Kasse liegen damit 2,21 Beitragssatzpunkte – bezogen auf denselben gesetzlichen Leistungskatalog, denn rund 95 % der Leistungen sind gesetzlich vorgegeben und bei allen Kassen identisch.

Im Vergleich der Kassenarten zeigt sich: Die AOKn liegen zwischen 2,47 % (Rheinland-Pfalz/Saarland) und 3,50 % (Nordost), die Ersatzkassen zwischen 2,59 % (hkk) und 3,78 % (KKH), die IKKn zwischen 3,39 % und 4,35 % – die größte Streuung weisen die Betriebskrankenkassen auf (2,18 % bis 4,39 %).

Auswirkungen auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbelastung

Weil der Zusatzbeitrag paritätisch finanziert wird, trifft jede Differenz Arbeitnehmer und Arbeitgeber in exakt gleicher Höhe. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 7,3 % zuzüglich des halben Zusatzbeitrags, der Arbeitgeberanteil ebenso. Bei der teuersten Kasse zahlt ein Arbeitnehmer 2026 somit 9,495 % seines beitragspflichtigen Entgelts allein für die Krankenversicherung, bei der günstigsten nur 8,39 %.

Praxisvergleich: BKK firmus (2,18 %) vs. BKK24 (4,39 %)

Beispiel 1 – Arbeitnehmer mit 4.000 € Bruttoentgelt monatlich:

PositionBKK firmus (16,78 %)BKK24 (18,99 %)Differenz
KV-Beitrag gesamt/Monat671,20 €759,60 €88,40 €
Arbeitnehmeranteil/Monat335,60 €379,80 €44,20 €
Arbeitgeberanteil/Monat335,60 €379,80 €44,20 €
Mehrbelastung Arbeitnehmer/Jahr––530,40 €
Mehrbelastung Arbeitgeber/Jahr––530,40 €
Gesamtdifferenz/Jahr––1.060,80 €

Beispiel 2 – Arbeitnehmer an der Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 € monatlich):

PositionBKK firmus (16,78 %)BKK24 (18,99 %)Differenz
KV-Beitrag gesamt/Monat975,34 €1.103,79 €128,45 €
Arbeitnehmeranteil/Monat487,67 €551,90 €64,23 €
Arbeitgeberanteil/Monat487,67 €551,90 €64,23 €
Mehrbelastung Arbeitnehmer/Jahr––770,76 €
Mehrbelastung Arbeitgeber/Jahr––770,76 €
Gesamtdifferenz/Jahr––1.541,52 €

Ein Gutverdiener an der Beitragsbemessungsgrenze zahlt bei der teuersten Kasse also über 770 € netto mehr pro Jahr als bei der günstigsten – für identische Pflichtleistungen. Für den Arbeitgeber gilt dieselbe Rechnung spiegelbildlich: Ein Betrieb mit zehn Beschäftigten an der Beitragsbemessungsgrenze trägt allein durch die Kassenwahl seiner Mitarbeiter eine potenzielle Kostenspanne von rund 7.700 € jährlich – ohne dass er darauf Einfluss hätte, denn die Kassenwahl ist ein höchstpersönliches Recht des Arbeitnehmers (§ 173 SGB V).

Die U1 als unterschätzter Arbeitgeber-Kostenfaktor

Interessant am konkreten Vergleich: Bei den Umlagen unterscheiden sich BKK firmus und BKK24 nicht – beide bieten über die gemeinsame BKK-Umlagekasse identische U1-Sätze (1,73 % / 2,10 % / 4,00 % bei 50/60/80 % Erstattung) und eine U2 von 0,40 %. Der Kostenunterschied wird hier also vollständig vom Zusatzbeitrag getrieben.

Kassenübergreifend ist die U1-Spannbreite jedoch erheblich: Sie reicht 2026 von 0,80 % (Knappschaft, bei 80 % Erstattung) bis 4,90 % (IKK Südwest, 80 % Erstattung). Für einen umlagepflichtigen Kleinbetrieb bedeutet das bei 4.000 € Bruttoentgelt zwischen 32 € und 196 € U1-Beitrag pro Monat und Mitarbeiter – allein vom Arbeitgeber getragen. Auch die U2 streut zwischen 0,20 % (Bertelsmann BKK, IKK gesund plus) und 0,69 % (BKK Linde). Arbeitgeber sollten die gewählten U1-Erstattungssätze jährlich anhand des tatsächlichen Krankenstands überprüfen: Die Wahlerklärung kann regelmäßig nur zum Jahreswechsel bis zur Fälligkeit des Januar-Beitrags geändert werden.

Gesamtrechnung Arbeitgeber: Ein Beispiel

Ein umlagepflichtiger Kleinbetrieb beschäftigt einen Mitarbeiter mit 4.000 € brutto, versichert bei der BKK24 (U1-Standard 2,10 % bei 60 % Erstattung):

Arbeitgeber-Position (nur KV-bezogen)SatzBetrag/Monat
AG-Anteil KV (7,3 % + 2,195 %)9,495 %379,80 €
Umlage U12,10 %84,00 €
Umlage U20,40 %16,00 €
Insolvenzgeldumlage0,15 %6,00 €
Summe KV-bezogene AG-Belastung12,145 %485,80 €

Zum reinen Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung kommen also nochmals fast 28 % Aufschlag durch die Umlagen hinzu – ein Posten, der in Kostenkalkulationen häufig fehlt.

Bedeutung für die Lohnabrechnung

Für die Entgeltabrechnung ergeben sich drei Konsequenzen. Erstens: Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag muss je Arbeitnehmer korrekt hinterlegt und bei unterjährigen Änderungen zeitnah nachgepflegt werden – der Beitragsgruppenschlüssel bleibt davon unberührt, der Prozentsatz ändert sich. Zweitens: Bei einem Kassenwechsel des Arbeitnehmers gelten die Sätze der neuen Kasse ab Beginn der Mitgliedschaft; die Bindungsfrist beträgt regulär zwölf Monate, entfällt aber beim Sonderkündigungsrecht nach einer Zusatzbeitragserhöhung. Drittens: Die U1-Erstattungssatzwahl ist je Kasse und Kalenderjahr zu dokumentieren, da sie unmittelbar den Umlagesatz und die Erstattungshöhe im AAG-Verfahren bestimmt.

Kernaussagen

  • Die GKV umfasst zum Stand 28.07.2026 insgesamt 93 Krankenkassen: 11 AOKn, 6 Ersatzkassen, 6 IKKn, 48 geöffnete und 20 betriebsbezogene BKKn, die Knappschaft und die SVLFG.
  • Der allgemeine Beitragssatz beträgt 2026 unverändert 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,9 %.
  • Die Zusatzbeiträge der geöffneten Kassen reichen von 2,18 % (BKK firmus) bis 4,39 % (BKK24) – eine Spanne von 2,21 Punkten; die IKK classic erhöht zum 01.08.2026 auf 3,85 %.
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Differenz je zur Hälfte: an der Beitragsbemessungsgrenze jeweils bis zu 770,76 € pro Jahr.
  • U1 und U2 sind reine Arbeitgeberlasten mit erheblicher Streuung (U1: 0,80 % bis 4,90 %; U2: 0,20 % bis 0,69 %) und wahlbaren Erstattungssätzen.
  • Alle Angaben: Stand 28. Juli 2026; maßgeblich ist stets die tagesaktuelle Veröffentlichung des GKV-Spitzenverbandes.

Interaktives Preisranking 2026

Alle 72 geöffneten Krankenkassen im Ranking – sortierbar nach Name, nach dem Zusatzbeitrag sowie nach zwei Arbeitgeber-Kennzahlen: der Gesamtbelastung mit U1 (0,5 × Zusatzbeitrag + U1 allgemeiner Satz + U2) für umlagepflichtige Arbeitgeber und der Belastung ohne U1 (0,5 × Zusatzbeitrag + U2) für nicht U1-pflichtige Arbeitgeber mit mehr als 30 Beschäftigten. Klicken Sie auf eine Spaltenüberschrift oder einen Button zum Sortieren.

RangKrankenkasseArtZusatzbeitragU1 allg. SatzU20,5 × ZB + U1 + U20,5 × ZB + U2
1Techniker KrankenkasseErsatzkasse2,69 %1,30 % (50 %)0,44 %3,08 %1,78 %
2BKK firmusBKK2,18 %1,73 % (50 %)0,30 %3,12 %1,39 %
3DAK-GesundheitU1-Umlagesätze zum 01.09.2026 gesenkt (50 %: 0,8 %; Regelsatz 70 %: 1,3 %; 60 %: 1,0 %; 80 %: 1,8 %)Ersatzkasse3,90 %0,80 % (50 %)0,39 %3,14 %2,34 %
4KnappschaftKnappschaft4,30 %0,80 % (80 %)0,22 %3,17 %2,37 %
5BKK Faber-Castell & PartnerBKK2,48 %1,50 % (40 %)0,50 %3,24 %1,74 %
6BKK PublicBKK2,50 %1,73 % (50 %)0,40 %3,38 %1,65 %
7TUI BKKBKK2,50 %1,73 % (50 %)0,40 %3,38 %1,65 %
8hkk – HandelskrankenkasseErsatzkasse2,59 %1,60 % (50 %)0,50 %3,40 %1,79 %
9AOK HessenAOK2,98 %1,50 % (50 %)0,43 %3,42 %1,92 %
10AOK BayernAOK2,69 %1,60 % (50 %)0,49 %3,44 %1,83 %
11BKK EUREGIOBKK3,39 %1,50 % (50 %)0,30 %3,50 %2,00 %
12BKK PFAFFBKK2,78 %1,73 % (50 %)0,40 %3,52 %1,79 %
13BKK FreudenbergBKK2,99 %1,73 % (50 %)0,30 %3,52 %1,80 %
14AOK Sachsen-AnhaltAOK2,89 %1,60 % (40 %)0,49 %3,54 %1,94 %
15WMF BKKBKK2,85 %1,73 % (50 %)0,40 %3,56 %1,83 %
16SKD BKKBKK2,98 %1,73 % (50 %)0,40 %3,62 %1,89 %
17AOK NordWestAOK2,99 %1,69 % (50 %)0,44 %3,63 %1,94 %
18HEK – Hanseatische KrankenkasseErsatzkasse2,89 %1,65 % (50 %)0,59 %3,68 %2,04 %
19AOK Rheinland/HamburgAOK3,29 %1,60 % (50 %)0,45 %3,70 %2,10 %
20AOK Rheinland-Pfalz/SaarlandAOK2,47 %1,90 % (50 %)0,59 %3,72 %1,83 %
21BKK VDNBKK3,19 %1,73 % (50 %)0,40 %3,73 %2,00 %
22ZF BKKBKK3,40 %1,70 % (50 %)0,35 %3,75 %2,05 %
23Debeka BKKBKK3,25 %1,73 % (50 %)0,40 %3,75 %2,02 %
24Salus BKKBKK3,29 %1,73 % (50 %)0,40 %3,77 %2,04 %
25mhplus BKKBKK3,86 %1,50 % (50 %)0,36 %3,79 %2,29 %
26Die Continentale BKKBKK3,33 %1,73 % (50 %)0,40 %3,79 %2,06 %
27AOK Baden-WürttembergAOK2,99 %1,90 % (50 %)0,44 %3,83 %1,94 %
28BKK Schwarzwald-Baar-HeubergBKK2,79 %2,10 % (70 %)0,36 %3,85 %1,75 %
29BKK HerkulesBKK3,48 %1,73 % (50 %)0,40 %3,87 %2,14 %
30BKK TechnoformBKK3,49 %1,73 % (50 %)0,40 %3,88 %2,15 %
31R+V BKKBKK3,49 %1,73 % (50 %)0,40 %3,88 %2,15 %
32BKK LindeBKK2,99 %1,73 % (50 %)0,69 %3,92 %2,19 %
33AOK Bremen/BremerhavenAOK3,29 %1,80 % (50 %)0,50 %3,95 %2,15 %
34BARMERErsatzkasse3,29 %1,90 % (50 %)0,42 %3,96 %2,06 %
35Heimat KrankenkasseBKK3,90 %1,73 % (50 %)0,29 %3,97 %2,24 %
36SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse)BKK3,80 %1,70 % (50 %)0,39 %3,99 %2,29 %
37Audi BKKBKK2,60 %2,30 % (60 %)0,41 %4,01 %1,71 %
38AOK NordostAOK3,50 %1,80 % (55 %)0,47 %4,02 %2,22 %
39Pronova BKKBKK3,70 %1,80 % (50 %)0,37 %4,02 %2,22 %
40Die BERGISCHEBKK3,79 %1,73 % (50 %)0,40 %4,03 %2,29 %
41BKK VerbundPlusBKK3,89 %1,73 % (50 %)0,40 %4,08 %2,35 %
42Mobil KrankenkasseBKK3,89 %1,73 % (50 %)0,40 %4,08 %2,35 %
43BKK PfalzBKK3,90 %1,73 % (50 %)0,40 %4,08 %2,35 %
44SECURVITA BKKBKK3,90 %1,73 % (50 %)0,40 %4,08 %2,35 %
45AOK NiedersachsenAOK2,98 %2,00 % (55 %)0,60 %4,09 %2,09 %
46IKK gesund plusIKK3,39 %2,20 % (50 %)0,20 %4,10 %1,90 %
47Bosch BKKBKK3,18 %2,30 % (70 %)0,22 %4,11 %1,81 %
48energie-BKKBKK3,98 %1,73 % (50 %)0,40 %4,12 %2,39 %
49BKK ScheufelenBKK3,99 %1,73 % (50 %)0,40 %4,13 %2,40 %
50BKK WIRTSCHAFT UND FINANZENBKK3,99 %1,73 % (50 %)0,40 %4,13 %2,40 %
51KKH Kaufmännische KrankenkasseErsatzkasse3,78 %1,80 % (50 %)0,44 %4,13 %2,33 %
52AOK PLUSAOK3,10 %2,15 % (50 %)0,44 %4,14 %1,99 %
53Bertelsmann BKKBKK3,20 %2,40 % (70 %)0,20 %4,20 %1,80 %
54BKK WERRA-MEISSNERBKK4,35 %1,73 % (50 %)0,40 %4,30 %2,57 %
55BKK24BKK4,39 %1,73 % (50 %)0,40 %4,33 %2,59 %
56BIG direkt gesundIKK3,69 %2,20 % (60 %)0,29 %4,33 %2,13 %
57BAHN-BKKBKK3,65 %2,10 % (50 %)0,42 %4,34 %2,25 %
58IKK – Die InnovationskasseIKK4,30 %1,65 % (40 %)0,58 %4,38 %2,73 %
59VIACTIV KrankenkasseBKK4,19 %1,90 % (50 %)0,39 %4,38 %2,49 %
60Novitas BKKBKK3,60 %2,30 % (60 %)0,30 %4,40 %2,10 %
61IKK SüdwestIKK3,87 %2,00 % (50 %)0,49 %4,42 %2,42 %
62vivida bkkBKK3,79 %2,30 % (70 %)0,31 %4,50 %2,21 %
63BKK ProVitaBKK3,79 %2,10 % (60 %)0,56 %4,55 %2,46 %
64IKK classicErhöhung auf 3,85 % zum 01.08.2026 angekündigtIKK3,85 %2,30 % (50 %)0,33 %4,55 %2,25 %
65mkk – meine krankenkasseBKK3,50 %2,44 % (70 %)0,44 %4,63 %2,19 %
66BKK exklusivBKK3,49 %2,49 % (50 %)0,59 %4,83 %2,33 %
67IKK Brandenburg und BerlinIKK4,35 %2,19 % (50 %)0,46 %4,83 %2,63 %
68BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKERBKK3,40 %2,90 % (80 %)0,33 %4,93 %2,03 %
69bkk melitta hmrBKK3,90 %2,70 % (65 %)0,36 %5,01 %2,31 %
70BKK DürkoppAdlerBKK3,88 %2,80 % (70 %)0,32 %5,06 %2,26 %
71BKK Akzo Nobel BayernBKK3,39 %2,90 % (70 %)0,49 %5,08 %2,19 %
72BKK DiakonieBKK3,80 %2,75 % (70 %)0,45 %5,10 %2,35 %

Datenstand: 05.10.2026 – die Zusatzbeiträge werden alle zwei Wochen automatisch gegen die offizielle Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes (§ 242 Abs. 5 SGB V) abgeglichen. U1 = niedrigster angebotener Umlagesatz (allgemeiner Satz) mit Erstattungssatz in Klammern; U1 und U2 trägt der Arbeitgeber allein, der Zusatzbeitrag wird paritätisch getragen – daher fließt er mit dem Faktor 0,5 (Arbeitgeberanteil) in beide Ranking-Kennzahlen ein. Betriebsbezogene Betriebskrankenkassen sind nicht enthalten, da nicht frei wählbar. Alle Angaben ohne Gewähr.

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