Fachinformation · Meldewesen

Betriebsnummer

Die Betriebsnummer ist ein achtstelliges Identifikationsmerkmal, das jedem sozialversicherungspflichtig beschäftigenden Betrieb in Deutschland eindeutig zugeordnet wird. Sie ist Pflichtangabe in allen Meldungen zur Sozialversicherung.

Was ist die Betriebsnummer?

Die Betriebsnummer (BN) ist ein achtstelliges numerisches Kennzeichen, das von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vergeben wird. Sie identifiziert einen Betrieb oder eine Betriebsstätte eindeutig im deutschen Sozialversicherungssystem.

Rechtsgrundlage ist § 18i SGB IV i. V. m. der Verordnung über die Betriebsnummer (BNrV). Jeder Arbeitgeber, der sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt oder beschäftigen möchte, ist verpflichtet, eine Betriebsnummer zu beantragen.

Kernantwort: Die Betriebsnummer ist in allen Meldungen nach der DEÜV (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung) sowie in der Lohnsteueranmeldung als Pflichtangabe aufzuführen.

Aufbau und Struktur

Die Betriebsnummer ist immer achtstellig und rein numerisch:

StelleInhalt
1–8Laufende Nummer (achtstellig, keine inhärente Bedeutung)

Die Betriebsnummer wird nicht aus Merkmalen des Betriebs abgeleitet – sie ist eine rein fortlaufend vergebene Kennnummer. Im Meldeverfahren wird sie stets achtstellig angegeben, ggf. mit führenden Nullen.

Beantragung

Die Betriebsnummer wird beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragt:

  • Online: über das Betriebsnummern-Service-Portal der BA
  • Schriftlich: Formular BN1 per Post oder Fax an die BA
  • Telefonisch: Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit

Benötigte Angaben bei der Erstbeantragung:

  • Name/Firma des Arbeitgebers
  • Anschrift der Betriebsstätte
  • Wirtschaftszweig (WZ-Schlüssel)
  • Datum der ersten Beschäftigung
  • Ansprechpartner

Wann ist die Betriebsnummer Pflicht?

Die Betriebsnummer ist Pflichtangabe in folgenden Meldungen und Unterlagen:

VerwendungRechtsgrundlage
An- und Abmeldungen zur SV (DEÜV)§ 28a SGB IV, DEÜV
Beitragsnachweise an Krankenkassen§ 28f SGB IV
Lohnsteueranmeldung (Arbeitgeberidentifikation)§ 41a EStG
Meldungen zur Insolvenzgeldumlage (U3)§ 358 SGB III
AAG-Erstattungsanträge (U1/U2)AAG
Sozialversicherungsausweis des Arbeitnehmers§ 18h SGB IV

Betriebsstättennummer

Unterhält ein Unternehmen mehrere räumlich getrennte Betriebsstätten mit eigener Lohnabrechnung, wird je Betriebsstätte eine separate Betriebsnummer benötigt – die sog. Betriebsstättennummer.

Die Betriebsstättennummer folgt denselben Vergaberegeln wie die Betriebsnummer und wird gesondert bei der BA beantragt. In der Entgeltabrechnung ist stets die Nummer der abzurechnenden Betriebsstätte zu verwenden.

Hinweis: Die Verwendung einer falschen Betriebsnummer (z. B. Hauptbetrieb statt Betriebsstätte) führt zu fehlerhaften Meldungen und kann Korrekturnachweise erfordern.

Typische Fehler in der Praxis

  • Fehlende Beantragung: Manche Arbeitgeber beginnen mit der Beschäftigung, ohne vorher eine Betriebsnummer zu beantragen – das führt zu ungültigen DEÜV-Meldungen.
  • Falsche Betriebsnummer: Bei mehreren Betriebsstätten wird die Nummer der Hauptverwaltung für alle Standorte genutzt.
  • Nicht gemeldete Änderungen: Änderungen wie Anschrift, Wirtschaftszweig oder Betriebsaufgabe müssen der BA gemeldet werden.
  • Verwechslung mit Steuernummer/Betriebsidentifikationsnummer: Die Betriebsnummer der BA ist nicht identisch mit der steuerlichen Betriebsidentifikationsnummer des Finanzamts.

Häufige Fragen zur Betriebsnummer

Wer vergibt die Betriebsnummer?

Die Betriebsnummer wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vergeben. Die Beantragung erfolgt über das Betriebsnummern-Service der BA.

Wie lange dauert die Vergabe?

In der Regel wird die Betriebsnummer innerhalb weniger Werktage vergeben. Bei Online-Antragstellung teilweise sofort.

Benötige ich für jede Betriebsstätte eine eigene Nummer?

Ja. Jede eigenständige Betriebsstätte (räumlich getrennt, eigene Lohnabrechnung) benötigt eine eigene Betriebsstättennummer, die auf der Betriebsnummer aufbaut.

Ändert sich die Betriebsnummer bei einem Inhaberwechsel?

Nein. Die Betriebsnummer bleibt dem Betrieb zugeordnet, nicht dem Inhaber. Bei einem Inhaberwechsel (z. B. Unternehmensverkauf) wird dieselbe Betriebsnummer weitergeführt.

Was passiert, wenn ich den Betrieb aufgebe?

Bei Betriebsaufgabe ist die Betriebsnummer bei der BA abzumelden. Sie wird deaktiviert und nicht erneut vergeben.

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