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Vorgehensweise zur Rechnungsstellung der VIP-Loge

Wie die Rechnung des Logenbetreibers aufgebaut sein muss, damit die gewählte Aufteilung trägt, der Vorsteuerabzug gesichert ist und der Bewirtungsnachweis gelingt.

Arbeitshilfe zur Vorbereitung der Gesamtwürdigung; sie ersetzt keine rechtliche Beurteilung des Einzelfalls. Zur Absicherung kommen eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG und eine Abstimmung mit dem Rentenversicherungsträger in Betracht. Rechtsstand der Prüfkriterien: 2026-08-13.

1.Vertrag vor Saisonbeginn prüfen

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2.Rechnungsaufbau mit dem Betreiber abstimmen

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3.Formelle Anforderungen sichern

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4.Bewirtungsnachweis je Veranstaltung

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5.Aufzeichnung der Zuwendungen

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6.Umsatzsteuer und Weiterbelastung

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7.Fristen und Abschluss

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Entscheidungshilfe zur Rechnungsgestaltung

1. Sind Werbeleistungen vertraglich vereinbart und beschrieben?
2. Ist die Bewirtung im Paketpreis enthalten oder wird sie gesondert abgerechnet?
3. Wird die Loge außerhalb der Veranstaltungen mindestens wöchentlich betrieblich genutzt?

Zeitplan der E-Rechnung

ZeitpunktPflichtBetroffener KreisFundstelle
seit 01.01.2025Empfangsbereitschaft für E-Rechnungenalle inländischen Unternehmer§ 27 Abs. 38 UStG
bis 31.12.2026Übergangsregelung: sonstige Rechnungen weiter zulässigalle inländischen Unternehmer§ 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG
ab 01.01.2027Ausstellungspflicht für E-RechnungenUnternehmer mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG
ab 01.01.2028Ausstellungspflicht für E-Rechnungenalle inländischen Unternehmer§ 27 Abs. 38 UStG

Für Bewirtungsrechnungen gelten die Anforderungen des BMF-Schreibens vom 19.11.2025 an digitale Eigenbelege: Zeitstempel, dokumentierte Freigabe und eindeutige Verknüpfung von Beleg und Rechnung.

Musterschreiben an den Betreiber

Ausgabe ohne Logo und ohne Plattformhinweis, ausschließlich mit Ihrer Firmierung.

Kontierungsvorschlag

Vorschlag; er ist an den im Unternehmen verwendeten Kontenrahmen anzupassen.

KomponenteErtragsteuerliche BehandlungVorsteuerFundstelle
Werbeaufwandvoll abziehbare Betriebsausgabevoller Abzug§ 4 Abs. 4 EStG; § 15 UStG
Bewirtung, abziehbarer Anteil 70 Prozentabziehbarvoller Abzug§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 15 Abs. 1a Satz 2 UStG
Bewirtung, nicht abziehbarer Anteil 30 Prozentaußerbilanzielle Hinzurechnungvoller Abzug§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG
Geschenke bis 50 Euro je Empfänger und Jahrabziehbar bei getrennter Aufzeichnungvoller Abzug§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Abs. 7 EStG
Geschenke über 50 Euro je Empfänger und Jahrnicht abziehbarkein Abzug§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG
Pauschalsteuer nach § 37b EStG auf Geschenke an Kundenteilt das Schicksal der Zuwendung, daher nicht abziehbarentfälltBFH vom 30.03.2017 – IV R 13/14
Pauschalsteuer nach § 37b Abs. 2 EStG auf Zuwendungen an eigene Arbeitnehmerabziehbarer Personalaufwandentfällt§ 4 Abs. 4 EStG
Sozialversicherung auf Zuwendungen mit Vorteilscharakterabziehbarer Personalaufwandentfällt§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV im Umkehrschluss

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