Vorgehensweise zur Rechnungsstellung der VIP-Loge
Wie die Rechnung des Logenbetreibers aufgebaut sein muss, damit die gewählte Aufteilung trägt, der Vorsteuerabzug gesichert ist und der Bewirtungsnachweis gelingt.
Arbeitshilfe zur Vorbereitung der Gesamtwürdigung; sie ersetzt keine rechtliche Beurteilung des Einzelfalls. Zur Absicherung kommen eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG und eine Abstimmung mit dem Rentenversicherungsträger in Betracht. Rechtsstand der Prüfkriterien: 2026-08-13.
1.Vertrag vor Saisonbeginn prüfen
0/42.Rechnungsaufbau mit dem Betreiber abstimmen
0/43.Formelle Anforderungen sichern
0/34.Bewirtungsnachweis je Veranstaltung
0/35.Aufzeichnung der Zuwendungen
0/36.Umsatzsteuer und Weiterbelastung
0/37.Fristen und Abschluss
0/4Entscheidungshilfe zur Rechnungsgestaltung
Zeitplan der E-Rechnung
| Zeitpunkt | Pflicht | Betroffener Kreis | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| seit 01.01.2025 | Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen | alle inländischen Unternehmer | § 27 Abs. 38 UStG |
| bis 31.12.2026 | Übergangsregelung: sonstige Rechnungen weiter zulässig | alle inländischen Unternehmer | § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG |
| ab 01.01.2027 | Ausstellungspflicht für E-Rechnungen | Unternehmer mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz | § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG |
| ab 01.01.2028 | Ausstellungspflicht für E-Rechnungen | alle inländischen Unternehmer | § 27 Abs. 38 UStG |
Für Bewirtungsrechnungen gelten die Anforderungen des BMF-Schreibens vom 19.11.2025 an digitale Eigenbelege: Zeitstempel, dokumentierte Freigabe und eindeutige Verknüpfung von Beleg und Rechnung.
Musterschreiben an den Betreiber
Ausgabe ohne Logo und ohne Plattformhinweis, ausschließlich mit Ihrer Firmierung.
Kontierungsvorschlag
Vorschlag; er ist an den im Unternehmen verwendeten Kontenrahmen anzupassen.
| Komponente | Ertragsteuerliche Behandlung | Vorsteuer | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Werbeaufwand | voll abziehbare Betriebsausgabe | voller Abzug | § 4 Abs. 4 EStG; § 15 UStG |
| Bewirtung, abziehbarer Anteil 70 Prozent | abziehbar | voller Abzug | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 15 Abs. 1a Satz 2 UStG |
| Bewirtung, nicht abziehbarer Anteil 30 Prozent | außerbilanzielle Hinzurechnung | voller Abzug | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG |
| Geschenke bis 50 Euro je Empfänger und Jahr | abziehbar bei getrennter Aufzeichnung | voller Abzug | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Abs. 7 EStG |
| Geschenke über 50 Euro je Empfänger und Jahr | nicht abziehbar | kein Abzug | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG |
| Pauschalsteuer nach § 37b EStG auf Geschenke an Kunden | teilt das Schicksal der Zuwendung, daher nicht abziehbar | entfällt | BFH vom 30.03.2017 – IV R 13/14 |
| Pauschalsteuer nach § 37b Abs. 2 EStG auf Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer | abziehbarer Personalaufwand | entfällt | § 4 Abs. 4 EStG |
| Sozialversicherung auf Zuwendungen mit Vorteilscharakter | abziehbarer Personalaufwand | entfällt | § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV im Umkehrschluss |