Firmierung nicht eingetragen
Erstellt am 6.11.2026
Zuwendung ohne Abzug beim Arbeitnehmer
Berechnung der Arbeitgeberbelastung bei Übernahme des Arbeitnehmeranteils · Rechtsstand 13.08.2026
| Zuwendungswert einschließlich Umsatzsteuer (EUR) | 700 |
|---|---|
| Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung (Prozent) | 21,1 |
| Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (Prozent) | 20,9 |
| Solidaritätszuschlag (Prozent) | 5,5 |
| Pauschale Kirchensteuer (Prozent) | 0 |
| Nettosteuersatz nach § 40 Abs. 1 EStG (Prozent) | 45 |
| Freibetrag Betriebsveranstaltung (EUR) | 110 |
Zuwendung ohne Abzug beim Arbeitnehmer
Was es kostet, wenn auf der Entgeltabrechnung kein Abzug erscheinen soll: Hochrechnung des übernommenen Arbeitnehmeranteils, pauschale Steuern und Vergleich der vier möglichen Varianten.
Arbeitshilfe zur Vorbereitung der Gesamtwürdigung; sie ersetzt keine rechtliche Beurteilung des Einzelfalls. Zur Absicherung kommen eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG und eine Abstimmung mit dem Rentenversicherungsträger in Betracht. Rechtsstand der Prüfkriterien: 13.08.2026.
Eingaben
Beispielwert, abhängig von Kasse, Zusatzbeitrag und Umlagen
Belastung des Arbeitgebers bei vollständiger Übernahme
| Sachbezug, Bemessungsgrundlage nach § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG | 700,00 € |
|---|---|
| Hochrechnung des übernommenen Arbeitnehmeranteils (§ 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IV) | 255,54 € |
| Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt | 955,54 € |
| Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung, vom Arbeitgeber getragen | 201,62 € |
| Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung | 199,71 € |
| Pauschale Lohnsteuer 30 Prozent auf den Sachbezug (§ 37b Abs. 2 EStG) | 210,00 € |
| Solidaritätszuschlag darauf | 11,55 € |
| Pauschale Kirchensteuer darauf | 0,00 € |
| Pauschale Lohnsteuer auf den übernommenen Anteil (§ 40 Abs. 1 EStG) | 114,99 € |
| Solidaritätszuschlag darauf | 6,32 € |
| Zusatzbelastung neben dem Veranstaltungsaufwand | 744,19 € |
| Gesamtaufwand einschließlich des Zuwendungswerts | 1.444,19 € |
Die Zusatzbelastung beträgt 106,3 % des Zuwendungswerts. Pauschale Kirchensteuer nach dem jeweiligen Ländererlass kommt gegebenenfalls hinzu.
Vergleich der vier Varianten
Geschäftstermin, kein Arbeitslohn
700,00 €
Günstig – niedrigste Belastung
Abzug beim Arbeitnehmer: keiner
Nur bei belastbarer Dokumentation nach Abschnitt 4.
Betriebsveranstaltung (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG)
855,61 €
Günstig
Abzug beim Arbeitnehmer: keiner
Setzt eine Betriebsveranstaltung im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG voraus.
§ 37b Abs. 2 EStG, Arbeitnehmeranteil wird abgezogen
1.067,85 €
Mittlere Belastung
Abzug beim Arbeitnehmer: 147,70 €
Abzug erscheint auf der Entgeltabrechnung.
§ 37b Abs. 2 EStG, Arbeitgeber übernimmt den Arbeitnehmeranteil
1.444,19 €
Hohe Belastung
Abzug beim Arbeitnehmer: keiner
Rund Faktor zwei auf den Zuwendungswert.
Die Wahl der Variante ist rechtlich gebunden und darf nicht nach Kosten getroffen werden. Maßgeblich ist allein die zutreffende Einordnung des Sachverhalts. Das Beitragsbrutto bleibt in jedem Fall sichtbar; erreichbar ist nur, dass kein Abzug vom Nettoentgelt erfolgt.
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Selbsttest der Rechenlogik
Alle Referenzwerte des Standardfalls werden exakt reproduziert.
Arbeitshilfe zur Vorbereitung der Gesamtwürdigung; sie ersetzt keine rechtliche Beurteilung des Einzelfalls. Die Wahl der Variante ist rechtlich gebunden und darf nicht nach Kosten getroffen werden. Beitragssätze sind Beispielwerte. Rechtsstand 13.08.2026.